AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Design toBe
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Design toBe. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Design toBe schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Präsentationen
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von Design toBe mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von Design toBe. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Design toBe zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von Design toBe.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Design toBe im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Design toBe. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff. 9 auf den Auftraggeber über.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätze und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von Design toBe übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die Design toBe erstellt oder erstellen lässt, bleiben Eigentum von Design toBe. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Design toBe nicht verpflichtet.
3.4 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet Design toBe zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Medien-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch Design toBe, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 Design toBe ist berechtigt, Dritte ganz oder teilweise mit den übertragenen Arbeiten zu beauftragen.
4.2 Design toBe ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von Design toBe vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies Design toBe schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluß zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt Design toBe in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet Design toBe nicht. Design toBe verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von Design toBe sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Design toBe zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich auf welchem Wege übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Design toBe schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Von Design toBe zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von Design toBe bestätigt worden ist.
5.4 Gerät Design toBe mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der Design toBe liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Design toBe wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.6 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von Design toBe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.7 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.8 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann Design toBe den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Rechnungen von Design toBe sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Design toBe ist berechtigt Auslagen für den Auftraggeber bereits ab deren Entstehen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
6.5 Design toBe behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
6.6 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Design toBe sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.7 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von Design toBe in dem Fall, dass nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist Design toBe berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
6.8 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Design toBe vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Design toBe behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Design toBe zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
8. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Design toBe unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
8.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4 Design toBe kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
9. Nutzungsrechte
9.1 Design toBe wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Design toBe ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von Design toBe.
9.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Design toBe.
9.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch deren Verwendung Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat Design toBe von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10. Impressum, Referenzangabe
10.1Design toBe kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
10.2 Design toBe ist berechtigt, den Namen bzw. die Firma des Auftraggeber sowie das vertragsgegenständliche Produkt bzw. die vertragsgegenständliche Marke des Auftraggebers als Referenz anzugeben, wenn der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich, schriftlich und spätestens bei Vertragsabschluss widersprochen hat.
11. Gewährleistung
11.1 Von Design toBe gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
11.2 Design toBe haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet Design toBe gemäß den folgenden Ziffern Gewähr.
11.3 Die Gewährleistungspflicht von Design toBe ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens Design toBe ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Beruht der Fehler (Ziff.11.2) auf einem von Design toBe zu vertretenden Umstand, so haftet Design toBe für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von Design toBe ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
12.2 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen Design toBe, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet Design toBe auch im Falle leichter Fahrlässigkeit.
12.3 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen Design toBe begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Design toBe.
12.5 In allen Fällen der Haftung von Design toBe wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von Design toBe begrenzt.
12.6 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn Design toBe mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
12.7 Design toBe haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.8 Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt- Carriers eingetreten, so tritt Design toBe alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
12.9 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Design toBe die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt- Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Design toBe oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Design toBe autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat, Design toBe auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Design toBe die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
12.10 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Design toBe- Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Design toBe nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.11 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wegen Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Design toBe ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
13. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
13.1 Gegen Ansprüche von Design toBe kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus
diesem Vertrag zu.
13.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde nicht mehr auf Design toBe- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
13.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Design toBe liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Design toBe oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. Design toBe informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.
13.4 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
14. Geheimhaltung, Verschwiegenheit
14.1 Design toBe verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
14.2 Design toBe hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
14.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Design toBe, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Design toBe, wenn der Auftraggeber Kaufmann iSd HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
16. Sonstiges
16.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
16.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien, die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Design toBe gestattet.